Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ski-Clubs Anzenkirchen e.V.
1. Anmeldung
Eine Anmeldung pro Skitagesfahrt/Skimehrtagesfahrt kann nur schriftlich erfolgen. Die Anmeldung hat über die Homepage zu erfolgen und erlangt erst Gültigkeit mit schriftlicher Bestätigung durch den jeweiligen Reiseleiter.
Die Anmeldung erlangt erst Gültigkeit, wenn die anfallenden Kosten hierfür bis mittwochs vor der jeweiligen Fahrt von dem jeweiligen Mitgliederbeitragskonto per Lastschrift eingezogen werden konnte bzw. Nichtmitglieder den Betrag bis dahin auf das Konto des Ski-Clubs Anzenkirchen e.V. bei der VR-Bank Rottal-Inn (Zahlungseingang!) bezahlt haben. Rückbuchungen gehen zu Lasten des Nichtmitglieds.
Eine Anmeldung für Skimehrtagesfahrten bzw. Skikurse muss insbesondere spätestens 21 Tage vor dem Abfahrtstag erfolgen.
Anmeldungen können seitens des Ski-Clubs Anzenkirchen e.V. auch vor Anmeldeschluss zurückgewiesen werden, wenn z. B. die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.
2. Rücktritt durch den Teilnehmer
Ein kostenloser Rücktritt eines angemeldeten Teilnehmers ist bei Tagesfahrten (an den Samstagen) nur bis zum jeweiligen vorherigen Mittwoch bis 24:00 Uhr möglich.
Bei allen anderen Abfahrtstagen ist ein Rücktritt nur bis zum jeweiligen dritten vorherigen Tag bis 24:00 Uhr möglich. Der Rücktritt kann nur schriftlich per Email auf die info@skiclub-anzenkirchen.de oder unter der Reiseleiter-Hotline erfolgen.
Erfolgt kein fristgemäßer Rücktritt, ist der Ski-Club Anzenkirchen e.V. berechtigt, für Tagesfahrten einen pauschalen Betrag in Höhe von 10,00 € pro Teilnehmer per Lastschrift einzuziehen bzw. einem Nichtmitglied in Rechnung zu stellen.
Ein kostenloser Rücktritt bei Mehrtagesfahrten bzw. Renncamp bzw. Skikursen ist nur bis jeweils spätestens 14 Tage vor dem Abfahrtstag möglich.
Bei nicht fristgemäßem Rücktritt (13 – 8 Tage vorher) ist der Ski-Club Anzenkirchen e.V. berechtigt, 50 % der Übernachtungskosten und Busfahrt vom Mitglied per Lastschrift einzuziehen bzw. dem Nichtmitglied in Rechnung zu stellen.
Bei einem Rücktritt nur 7 – 1 Tage vorher, erhöht sich der Betrag auf 80% der Übernachtungskosten und Busfahrt, die zu erstatten sind.
3. Rücktritt durch den Ski-Club Anzenkirchen e.V.
Der Ski-Club Anzenkirchen e.V. ist berechtigt, bei zu geringer Teilnehmerzahl von weniger als 25 Teilnehmern, extremer Witterung, bei Schneemangel, höherer Gewalt und bei anderen konkreten Ereignissen (wie z. B. das Coronavirus) Fahrten ersatzlos abzusagen. In diesen Fällen fallen für angemeldete Teilnehmer keine Kosten an.
Zudem ist der Ski-Club Anzenkirchen e.V. jederzeit bei vorgenannten Gründen berechtigt, ein anderes Skigebiet auszuwählen und anzufahren.
Ist aus einem der oben genannten Gründe eine vorzeitige Beendigung einer Fahrt geboten, ergibt sich kein (anteiliger) Rückzahlungsanspruch des Teilnehmers. Ebenso wenig besteht ein Anspruch des Teilnehmers auf eine Ersatzfahrt.
4. Haftung
Der Ski-Club Anzenkirchen e.V. haftet für keinerlei Schäden, soweit die Schäden nicht auf einen vorsätzlichen, bzw. grob fahrlässigen Verhalten des Ski-Clubs Anzenkirchen e.V., deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, und das schadensverursachende Verhalten nicht den Ski-Club Anzenkirchen e.V. aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten betrifft.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für gänzlich unvorhersehbare oder atypische Schäden, mit denen der Teilnehmer nicht rechnen konnte. Der Ski-Club Anzenkirchen e.V. übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für Schäden, die der Teilnehmer während der Durchführung der vereinbarten Leistung sich selbst bzw. anderen Personen zufügt oder durch diese ihm zugefügt werden. Die vom Ski-Club Anzenkirchen e.V. durchgeführten Leistungen finden ausschließlich im Freien oder auf Skipisten statt. Ungünstige Witterungsverhältnisse wie Wind, Schnee, Kälte, Regen und Nebel können die Verhältnisse zusätzlich erschweren.
Jeder Teilnehmer ist daher aufgefordert, nur mit einwandfrei gewarteten Sportgeräten an den Fahrten/gebuchten Leistungen teilzunehmen und seine Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass das Nichttragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Teilnehmers begründen kann, weshalb dem Teilnehmer empfohlen wird, einen Sturzhelm zu tragen.
Der Ski-Club Anzenkirchen e.V. ist kein gewerblicher Reiseveranstalter und führt Skifahrten und seine Veranstaltungen nur im Rahmen seines Satzungszwecks für seine Mitglieder durch.
5. Aufsichtspflicht
Der Ski-Club Anzenkirchen e.V. übernimmt in Rahmen seiner Fahrten bzw. Veranstaltungen für Kinder keine Beaufsichtigung oder Betreuung.
Lediglich bei den Skikursen und im Rahmen des betreuten Fahrens besteht Aufsichtspflicht seitens des Ski-Clubs Anzenkirchen e.V.
Es wird in diesem Zusammenhang auf das Formular Haftungsausschluss hingewiesen, das zum Download auf der Homepage bereitsteht.
6. Sonstiges
Bei Mehrtagesfahrten bzw. beim Renncamp ist allein der Ski-Club Anzenkirchen e.V. berechtigt, die jeweilige Zimmereinteilung vorzunehmen.
Die seitens des Ski-Clubs Anzenkirchen e.V. festgelegten Abfahrtszeiten sind verbindlich. Es besteht eine Obliegenheit des Teilnehmers diese pünktlich einzuhalten.